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Erzbischofs, der Truchseß und der Schenk, die mit der Guisver--waltuug beschäftigt waren, und der Marschall, der neben der Aussicht über die Wiesen und Weiden auch ein militärisches Amt in der Stadt besaß. Besonders wichtig war das Amt des Markt-meisters, der für den Frieden des Marktes, sür die richtige Zollerhebung und für die Ordnung auf den Verkehrsstraßen zu sorgen hatte. Der Münzmeister endlich prägte alljährlich um Jakobi (25. Juli) mit seiner Innung, den .Hausgenossen, die neuen Groschen. Er saß auf dem Markte am Wechseltische, um alte Münzen gegen die neu geprägten umzutauschen, wobei auf den Erzbischos die Abgabe des Schlägeschatzes eutsiel. Als Beamte galten auch der Schultheiß im Brühl, welcher Richter im erzbischöflichen .Hofgericht war, und der Stadtschultheiß, der Stellvertreter des Vogts im Stadtgericht.
Eine besondere Stellung hatte der Stadtvogt inne. Obwohl er nicht Beamter des Erzbischofs war, war er doch von ihm abhängig. Die Vogtei war von altersher im erblichen Besitz der Grafen von Gleichen oder Tonna. Sie waren wohl die Grafen der Hundertschaft gewesen, in der Erfurt gelegen hatte. Die Grafen waren in der Stadt selbst und deren Umgebung reich begütert. An sie erinnert heute noch die Grafengasse, an deren Ecke am Anger sie den großen Hof zum Steinsee besaßen. Nachdem Erfurt mit einer Mauer umgeben war, versahen sie auch das Anit eines obersten Stadtkommandanten, also des Burggrafen. Sie hatten für den Schutz und die Verteidigung der Stadt zu sorgen und mußten mit den erzbischöflichen und anderen ritterlichen Ministerialen die Tore überwachen. Das Lauentor, am Ende der Lauengasse hinter der heutigen Gewehrfabrik gelegen, unterstand ihrem besonderen Schutze. Es führte seinen Namen nach dem an ihm angebrachten Gleichenschen Wappenlöwen. Die Grafen besaßen das Recht des freien Ein- und Ausrittes durch dieses Tor bei Tag und Nacht, ein Recht, das der Stadt sehr gefährlich werden konnte. Durch Zumauerung des Tores (um 1324) wurde der Gefahr ein Ende gemacht. Außerdem besaßen die Gleichengrafen auch die Vogtei des Petersklosters, in welchem sie eine Herberge und ihre Grabstätte hatten. Zu Ende des 13. Jahrhunderts ging die Vogtei der Stadt ans das Mainzer Erzstist selbst über. Die Grafen blieben nur noch Vögte des Petersklosters und Bürger der Stadt, in welcher sie ihren reichen Besitz an andere Bürger zu Lehen gaben.
Einrichtung des Rates und Einsetzung der Vierherren: Urkunden des 12. Jhrhdts. nennen bereits Bürger als Zeugen neben den mainzischen Beamten, und 1203 beklagt sich der Erzbischof, daß die Erfurter Bürger bestrebt seien, seine Rechte zu kümmern. 1212 steht den erzbischöflichen Ministerialen ein bürgerlicher Beirat zur Seite; eine Urkunde aus diesem Jahr nennt 23 Bürger als Gemeindevertreter (consiliarii) neben den mainzischen Beamten (iudices). Zu dieser Zeit hatte also die Bürger-
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Extrahierte Personennamen: Schenk
Extrahierte Ortsnamen: Wechseltische Tonna Erfurt Erfurt
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schafl schon Anteil an der Leitung der städtischen Angelegenheiten und ließ ihn durch ihre Vertreter ausüben. Um die Mitte des 13. Jhrhdts. war der Stadtrat bereits unabhängig von Mainz und vom Erzbischof anerkannt. Er bestand aus 14 Personen, den Konsuln, die aus ihrer Mitte zwei Ratsmeister als Vorsteher wählten. Nach Verlauf von je vier Jahren wurde der alte Rat zumeist wiedergewählt, wie es aus den Aufzeichnungen jener Zeit ersichtlich ist. Neben dem „sitzenden Rat" war also ein „weiterer Rat" vorhanden, der freilich nur bei besonderen Anlässen in Tätigkeit trat. 1283 wurde durch eine Erhebung der Handwerker gegen die Gesrunden die Zahl der Ratsmitglieder aus 24 erhöht und ein fünffacher Trausitus (Wiederwahl nach 5 Jahren) gebildet. Jeder Rat bestand aus 14 von den Geschlechtern und 10 von den Zünften. Er hatte geschickt viele erzbischöflichen Rechte an sich gebracht. So besaß er seit 1289 die Polizeigewalt; er konnte Angeklagte verhaften und in den Gefängnissen unter dem Rathause (erbaut um 1250) verwahren lassen. Auch hatte er das Steuerrecht auf alles Eigentum, auf Wein, Bier und alles, was sonst noch der Besteuerung unterliegen kann. Er konnte das Aufgebot der Bürger erlassen, die Stadtmauern erhallen und verteidigen und über die Stadtkasse verfügen. Ihre Füllung wurde ihm leicht, da er von dem Geld bedürftigen Erzbischof Gerhard Ii. von Eppenstein das Recht der Münzprägung und der Zollerhebung zuerst auf 6 und dann auf weitere 14 Jahre (bis 1305) gepachtet hatte.1)
Durch die Weiterverpachtung dieser Rechte an Mitglieder der Gesrundensippe aber kam es bald zu innerem Zwist. Sie trieben mit der Zollerhebung Mißbrauch, ließen sich bei der Münzprägung Unredlichkeiten zu schulden kommen und waren parteiisch beim Rechtsprechen. Außerdem behandelten sie die einfachen Bürger nur noch wie Hörige. Sie legten um geringer Ursache willen Verhaftete solange in den Block, bis sie lahm waren, oder ließen ihnen Hände und Füße abhauen. Selbst die barbarische Strase des Augenausstechens verhängten sie ohne hinreichende Ursache. Das alles kam der aus den Umsturz der Rats'versassuug hinarbeitenden Partei der Zünfte im höchsten Grade gelegen. Ihr Wühlen und Aufreizen trug bald die besten Früchte. Dazu kam noch, daß die äußeren Feinde der Stadt den Unfrieden zwischen Rat und Gemeinde schürten. Landgraf Friedrich schrieb der Gemeinde, daß er nicht mit ihr, sondern mit dem Rat, der ihm sein Eigentum widerrechtlich vorenthalte, Krieg führe. Gegen Ende des Jahres 1309 kam es zu offenem Aufruhr der Gemeinde gegen den Rat, dem nichts anderes übrig blieb, als die Forderungen der Zünfte zu gewähren. So billigte er zur Sicherstellung der Rechte der Gemeinen die Wahl von vier Männern aus deren Mitte (Januar 1310). Sie, die Viere von der Gemeinde, unsere Herren die Viere .
0 Am 16. Nov. 1354 kaufte der Rat für 3000 Mark Silber die Münze.
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Extrahierte Personennamen: Gerhard_Ii Eppenstein Friedrich Friedrich
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dem Erfurter Waibmarkt, Nr. 33, 3. Erfurt als Hanbels- und Marktstabt, Nr. 34; Weitergasse = Waibgasse).
Erwerbung eines ausgedehnten Landgebietes: Auf Grund ihres Reichtums war es der Stadt möglich, sich ein großes Laub-gebiet zu erwerben. Das erste auswärtige Torf, das in Erfurter Besitz kam, war Stotternheim. Es würde 1268 erobert und mit Erlaubnis des Lanbgraseu Albrecht behalten. Ritter Lubolf von Stotternheim kaufte sich für bte erhaltene Summe Gruubftücke in Erfurt. Seine Nachkommen haben lange als eine der angesehensten Patrizierfamilie der Stadt geblüht und das prächtigste Gebäube Erfurts, den Stotternheimschen Palast, gebaut (1612, Anger 65 und Schlösserstraße 1—8; abgebrannt 1660). 1270 verpfänbete
Laubgraf Albrecht die Grafschaft an der Schmalen Gera an bte Stadt. 1343 kaufte Erfurt von bett Grafen von Gleichen die Grafschaft Vieselbach mit 19 Dörfern, barunter Vieselbach, Kerspleben, Liuberbach, Winbifchholzhaufen, Urbich, Nieberniffa u. a.; 1346 erftanb es auf Wieberkauf die festen Schlösser Tonn borf und Mühlburg (s. Auf der Mühlburg, Nr. 25), 1348 das Amt Kapellenborf, bestehenb aus dem Schlosse gleichen Namens und 13 Dörfern, 1385 Groß-Vargnla und 1387 Schloß Vippach. — Kapellenborf, Vippach, Vargula und Vieselbach waren der Stolz der ^tabt, ihre Herrschaften und ihr persönliches Eigentum, andere Besitzungen bagegen waren ihr nur vom Reich, von bett Erzbischöfen tt. a. zu Lehen gegeben. Bei einigen teilte sie ihre Rechte gar mit attberen Besitzern nnb bei vielen besaß sie nur das Anrecht am Gericht und an dessen Gefälle. Die Wappen1) der vier genannten Orte würden mit in das Stabtwappen gefetzt, wie wir es noch im Rathaushof erblicken. — Die Erwerbungen hatten vor allem den Zweck, eine allzeit hinreichend, von frember Znfnhr unabhängige Nahritngsversorgnng zu ermöglichen; benn in kriegerischen Seiten war oft jebe Ernte in Frage gestellt. Da war es bettn von großem Nutzen, wenn die Speicher der Stadt gefüllt waren, und tatsächlich haben die aufgehäuften Vorräte oft genug die Bürger vor Hunger und Entbehrungen geschützt. — Einige der Erwerbungen bienten auch militärischen Zwecken, z. B. die Schlösser Kapellenborf, Tonnborf, Mühlberg, Vippach und Var-gula. Sie waren in frieblichen Zeiten von einem Vogt und einer geringen Zahl Knechte bewohnt. In kriegerischen Zeiten bagegen waren sie stark mit Bürgern und Sölbnern besetzt. Zu jeber Zeit aber stauben sie den Kaufleuten offen. — Anwerbern hatte die Stadt zu ihrem Schutze rings um ihr Gebiet Wachttürme errichten
’) Kapellenborf — drei schwarze senkrechte Balken in silbernem Feld; Vieselbach — ein silberner, mit roten Balken belegter Abler auf blauem Grunb;
Vippach — sechs schachbrettartig geordnete, abwechselnb rote und silberne Felber;
Vargula — ein schwarzes Rab in silbernem Felb.
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Extrahierte Personennamen: Erfurt Albrecht Ritter_Lubolf_von_Stotternheim Albrecht Albrecht Schloß_Vippach
der Erzbischof vom Abt des Petersklosters und den Mönchen begrüßt und zur Klosterkirche geleitet. Nach einem feierlichen Hochamt, bei welchem die Sänger und die herrliche Orgel wetteiferten, das Herz der Teilnehmer zu ergreifen, begab sich der Erzbischof in seine Gemächer in der Abtswohnung. Sein Gefolge aber fand Unterkunft in der Stadt.
Nach einigen Tagen fand dann die Huldigung in der Severi-kirche statt, wobei der gesamte Rat den Eid des Gehorsams ablegte. Er lautete also: „Wir schwören, daß wir unserm Herrn,
dem Erzbischof, unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum, der Stadt zu Erfurt und den Bürgern, reich und arm, ihr Recht behalten wollen ohne alle Uebellist, so wahr wir das wissen und vermögen. . Die Formel wurde beibehalten auch zu der Zeit, in welcher der Graf und der Viztum (f. S. 53) schon ihre Rechte an den Stadtherrn abgetreten hatten. Damals mußte dann eine besonders bestellte Person bei der Stelle „unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum," sagen: „das ist unser Herr von Mainz."
Nach beendeter Huldigung trat der Erzbischof aus der Kirche und nahm unter der Rose, dem heute noch vorhandenen, kunstvollen Rundfenster auf der Nordseite der Stiftskirche, Platz und empfing den Treueid der Gemeinde. Das geschah durch Erheben der Schwurhand mit zwei aufgerichteten Fingern. Damit war die Feierlichkeit zu Ende.
Nun überreichte der Rat dem hohen Gaste zahlreiche und wertvolle Geschenke, kunstvoll gearbeitete silberne und goldene Köpfe mit neuen Groschen gefüllt, im ganzen 100 Pfund oder 40 Mark. Auch wurden täglich Fässer mit Rhein- und italienischem Wein, mit Most und schwerem Bier ins Kloster gebracht, dazu Brot, Fleisch, Fische, Hafer und Heu. Außerdem kamen Geld, Wein und Bier an die Bischöfe, Prälaten. Grafen, Ritter und das Gesinde zur Verteilung. An einem Abend gab die Stadt auf dem Rathause einen Tanz, woran die Frauen und Töchter der vornehmen Bürger teilnahmen. Dabei wurde der große Saal mit Wachskerzen hell erleuchtet, und die Tafeln brachen fast unter der Last der feinen Weine, des Naschwerks und anderer leckerer Dinge. Als Gegenleistung erhielt der Rat eine Einladung zur fürstlichen Tafel. Hier ging es, zum geheimen Aergernis der frommen Mönche, denen solche Lustbarkeit in ihrem Kloster zuwider war, nicht minder hoch her.
Der letzte Einritt solcher Art geschah unter Erzbischof Dietrich I. (1434—1459). Als er 1440 einritt, brachte er mehr als 600 Personen und mindestens ebenso viele Pferde mit. Die Stadt wendete für seinen Einzug 3150 Schock Groschen, d. s. nach unserem Gelde ungefähr 25 000 Mark, auf, und erhielt für diese Summe nichts anderes als die Bestätigung ihrer Rechte. Nach
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oder Vierherren genannt, wurden alljährlich von der Bürgerschaft aus ihrer Mitte gewählt. Sie hatten das 91 echt, sich im Rathaus aufzuhalten, die Klagen der Bürger anzuhören und vor den Rat zu bringen. Dieser mußte in einem solchen Falle sofort seine Verhandlungen unterbrechen, den Kläger hören und ihm ein Urteil geben. Doch schon wenige Jahre darauf wurden die Vierherren in den Rat ausgenommen. Sie erlangten in ihm eine solche Bedeutung, daß sie sich später als die eigentlichen Stadtregenten ansehen konnten. Zu dieser Zeit wurden sie wieder ans den ratsfähigen Familien gewählt. Mit der Ausnahme der Vierherren in den Rat hörten die inneren Zwistigkeiten aus (1322) und ruhten fast 200 Jahre.
Zu dieser Zeit bestand der Rat aus vier Ratsmeistern, vier Vierherren und zwanzig Ratsmannen, bei fünfjährigem Tranfitns also aus 140 Personen. Er hielt sich an die aufgezeichneten Vorschriften und vermied jede Parteilichkeit und den Mißbrauch städtischer Gelder. Er richtete vielmehr sein Augenmerk aus die Erhaltung des Landfriedens und den Straßenschutz, wovon die Macht der Stadt und der Wohlstand der Bürger abhing. Beide hoben sich darum auch zusehends trotz der mancherlei Unglücksschlüge. Häufige Mißernten riefen große Hungersnöte hervor (1315 und 1368), und mehrmals (1345, 1382 u. 1462) brach die Pest aus
(s. Der schwarze Tod in Erfurt und die Geißler, Nr. 26 u. das Pestkreuz in den Anlagen an der Nachoderstraße).
In diesem Zeitabschnitt wurde Erfurt zur „einzigen wirklichen Großstadt Mitteldeutschlands, die sich an Reichtum und Volkszahl mit Straßburg und Frankfurt und mit Nürnberg und Danzig messen konnte."
Erfurter Handel: Der Stadtsäckel wurde gefüllt aus den
reichen Einnahmen, die das Stapelrecht1) brachte. Die Bürger dagegen sammelten ihre Reichtümer aus dem Handel mit Waid, dem damals einzig vorhandenen Blau- und Grünsärbemittel und aus dem Handel mit den gegen den Waid eingetauschten Kolonial-
waren und den Erzeugnissen der heimischen Wollweberei und Gerberei (s. 1. Erfurter Handel und Handelsstraßen, Nr. 32, 2. Auf
i) Alle Kaufleute, die mit ihren Wagen in einem bestimmten Umkreis Thüringen durchfuhren, mußten nach Erfurt kommen und hier niederlegen, d.h. an die Bürger verkaufen. Diese besaßen das Vorkaufsrecht. Erst nach ihnen konnten auch Fremde kaufen. Das Niederlegen geschah im Kaufhaus
oder in der Wage, einem besonders dazu eingerichteten Gebäude mit großem
Hof und vielen Kammern, welche die Kaufleute pachten mußten^ Anfänglich diente wohl das untere Stockwerk des Rathauses diesem Zwecke. Im 14. Jahrhundert aber stand das Kaufhaus Michaelisstraße 7. Heute erinnert noch die Wagegasfe an dieses Gebäude. Später diente der Packhof, der auch Wage genannt wird, als Kaufhaus (Anger, Ecke Bahnhofstraße). — Auf jedes Geschäft mußte ein Zoll entrichtet werden, bald vom Verkäufer oder vom Käufer allein, oft aber auch von beiden zugleich. Die Einrichtung t>es_ Niederlegend war für die Kaufleute ein sehr häßlicher Zwang. Sie hörte im 16. Jahrhundert, als Leipzig durch Begünstigung der sächsischen Fürsten fast den ganzen thüringischen Handel an sich riß, allmählich auf.
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Geldnot befand, die Mühlburg, auf der nun weit über 200 Jahre Erfurter Amtleute saßen und mit einer Anzahl Reisigen für die Sicherheit der Straßen sorgten. Da sich Erzbischof Gerlach aber das Aviederkaufsrecht vorbehalten hatte, forderte 1592 einer seiner Nachfolger, Erzbischof Wolfgang, die Burg zurück und überließ sie dem Herzog Wilhelm von Sachsen, der sie ohne weiteres den Erfurtern abnahm.
Lage und Einrichtung: Tie Mühlburg ist eine der ältesten Burgen Thüringens. Sie wird urkundlich schon im Jahre 704, als dem Bischof Willibrord von Utrecht gehörig, erwähnt. Dieser hatte sie mit anderen Orten von einem Thüringer Herzog Heden geschenkt erhalten. Heute ist sie nur noch ein Trümmerhaufen, aus dem der etwa 25 Meter hohe Bergfrit als der letzte Zeuge einstiger Pracht hervorragt. Gegen Ende des Mittelalters war sie, wie aus alten Beschreibungen hervorgeht, von bedeutendem Umfange und sehr stark befestigt.
Sie erhebt sich auf dem westlichen Ende der Schloßleite, eines langen, licht bewaldeten Höhenzuges, der von der Wachsenburg herüberführt. Am Fuße des hier ziemlich steilen Bergzuges liegt der Marktflecken Mühlberg, der vor Jahrhunderten selbst mit einer Ringmauer und einem Graben befestigt war, wie vorhandene Reste beweisen. Einige altertümliche Gebäude, teils vom ehemaligen Mainzer Hofgut, teils von kleineren Lehengüter herstammend, zeugen ebenfalls noch von der Stärke und Bedeutung des Ortes in früherer Zeit. Am Fuße des Burgberges steht auch noch eine Linde, umgeben von einer Steinbank. Hier hielten in früheren Zeiten der Erfurter und dann der Mainzer Vogt Gericht über geringe und schwere Vergehen, wobei die bäuerlichen Schöffen das Urteil fanden. Hier läßt auch Gustav Freytag in feinem Nest der Zaunkönige" das Gericht des Königs Heinrich tagen.
„Dort wurde innerhalb gezimmerter Schranken dem König der Richterstuhl erhöht und Sitze für die Großen des Reiches, welche in feinem Gefolge ritten. Die Diener breiteten Teppiche und Polster auf das Holzwerk, das Banner des Königs ward aufgestellt, der Rufer trat an den Eingang des Geheges und die Leibwächter schritten mit ihren Spießen in die Runde, das versammelte Volk abzuwehren. Nachdem dann der Ruser Stille geboten und des Königs Gericht nach den vier Winden ausgerufen hatte, setzte sich der König auf den Richterstuhl und ergriff den weißen Stab, an welchem das goldene Königszeichen einer Lilie ähnlich glänzte."
Die Burg selbst war von einer doppelten Ringmauer mit Zwinger umgeben, wodurch ein Eindringen von den steilen Abhängen des Burgberges her unmöglich gemacht wurde. Gegen einen Angriff von der Schloßleite schützte der tiefe Graben und die Torbefestigung, ein starker, viereckiger Turm, von dem keine Reste mehr vorhanden find. Ueber den Graben führte eine Bogen-
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Extrahierte Personennamen: Gerlach Wolfgang Wilhelm Willibrord Willibrord Gustav_Freytag Gustav Heinrich
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Werden 9 Untergaue genannt, die wohl ans den alten Hundert schäften gebildet wurden und an deren Spitze eigene Grafen standen. Erphesfnrt lag im Ostgan.
Auch in dieser Zeit dauerte der Kampf zwischen den Deutschen und Slawen fort. Auf deutscher Seite wurde er von dem Adel Thüringens, Sachsens und Frankens geführt, jedoch ohne großen Erfolg. Erst durch das Eingreifen der neuerstarkten Königsgewalt wurde dem erobernden Vordringen der Slawen ein Ziel gesetzt und altgermanischer Boden den Deutschen zurückgewonnen.
Von besonderer Bedeutung für Thüringen ist Karl der Große. „Wie in anderen Teilen seines Reiches hat Karl auch in Thüringen das alte Volksrecht aufzeichnen lassen. Vermutlich aus dem Reichstage zu Aachen (802) ist die lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum (f. S. 15) veröffentlicht worden. Sie enthält in 61 Paragraphen das Straf- und Erbrecht, und die Gel tung der darin niedergelegten Rechtsgrundsatze reicht jedenfalls in die heidnische Zeit zurück. Wir finden wie bei den Sachsen drei Stände, den Adaling, den Friling und den Knecht, aber etwas anders gegeneinander gestellt: der Edle hat das dreifache Wergeld (Manngeld) des Freien (in Sachsen das sechsfache), der Knecht aber nur 3/20 (in Sachsen l/2). Leibesstrasen scheinen unbekannt, zur Reinigung dienen Schwur mit Zeugen und für gewisse Fälle der Zweikampf." Unter Karls Regierung geschah in Thüringen die Markensetzung, d. H. die Einteilung des Landes in Husen (eine Hufe hatte 30 Acker) und die Inanspruchnahme eines Teiles der Ländereien für den König als sogenanntes Königsgut.
Nachdem dann Karl in dreißigjährigem Kampfe die Sachsen mit den Franken unter dem Zeichen des Kreuzes zu einem Volke vereinigt hatte, richtete er seine Aufmerksamkeit auf den Schutz der Ostgrenze des Reiches. 805 kämpften seine Heere glücklich gegen die böhmischen Slawen, und ein Jahr später zog sein Sohn abermals zum Kampfe aus, aber diesmal gegen die Sorben. Bei dem thüringischen Waladala, vielleicht dem heutigen Wallbausen, sammelten sich die Heere. Der König der Sorben, Milito, wurde erschlagen, und andere sorbische Fürsten mußten Karl Gehorsam versprechen und Geiseln stellen. Um aber in Zukunst gegen etwaige neue Einfülle gesichert zu sein, wurden zwei seste Plätze errichtet, der eine an der mittleren Elbe, Magdeburg gegenüber, und der andere an der Saale in der Nähe von Halle. Die Saale galt fortan als Grenze zwischen den Thüringern und Sorben, und Karl setzte bestimmte Orte fest, bis zu welchen die Kaufleute von Deutschland aus in die den Slawen benachbarten Gebiete mit ihren Waren reisen dursten. Durch diese Bestimmung, eine „Polizeiverfügung", suchte er zu verhindern, daß seine Feinde von Deutschland aus mit Waffen versehen wurden. Die Maßnahme schien umsomehr geboten, als der Handel sich zumeist in den Händen der Slawen selbst befand. Die thüringische Stadt, die als Grenzpunkt der Handels-
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Extrahierte Personennamen: Karl_der_Große Karl Karl Karl Karls Karl Karl Karl Karl Karl Karl
Extrahierte Ortsnamen: Ostgan Sachsens Frankens Aachen Sachsen Sachsen Sachsen Karls Thüringen Husen Sachsen Magdeburg Deutschland Deutschland
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peitschen u. bergt, fanben ihre Erlebigung am Henkerhaus auf dem Markt vor den Graben. Nach Beenbignng der Bestrafung würden die Verurteilten für immer aus der Stadt verwiesen. Zuchthäuser kannte das Mittelalter nicht. Die der menschlichen Gesellschaft gefährlichen Mitglieber beseitigte man durch den Tod; solche Leute zu bessern, baran buchte niemanb. — Mit der eigentlichen Rechtsprechung hatte der Rat nichts zu schaffen. Das Gericht, das Urteilsprechen, die Strafvollstreckung und die Stellung des Henkers waren des Erzbischofs Sache. Nur die Verhaftung war allmählich an den Rat übergegangen, das Einsperren in die Tem-nitz und das peinliche Fragen. Zuletzt aber zeigte sich das mainzische Gericht so unselbstänbig, daß es des Rates Urteil ohne nähere Untersuchung bestätigte.
Außerhalb des Hauses: Abenbs gingen die Bürger in die Kneipen ober Tabernen. Das waren cntweber Wirtshäuser, wo auch Frembe wohnten, ober die Gaststuben der Biereigen, bic nicht nur das Recht des Bierbrcmens, fonbcrn auch des Bierausschankes hatten. Die Unterhaltung würde sehr laut geführt, utrxb cs kam babei leicht zu heftigen Zusammenstößen. Drum hatte der Rat das Mitbringen von Waffen verboten, das sonst das Recht der Bürger und ritterlichen Frembcn war. Auch das Spiel gestattete der Rat nicht, weil cs bic Ursache zu Raufereien und tätlichen Angriffen war. Um 9 Uhr forberte der Wirt die Gäste zum Nachhaufegehen auf und zog den Strohwisch ober Kranz, (noch an manchem Biereigenhaufe sichtbar) das Zeichen der Schankgerechtigkeit, ein, das er durch Die Luke neben der Haustür herausgesteckt hatte. Spätere Gäste nahm die Nachtwache fest. —
Nach 9 Uhr im Winter und im Sommer nach 10 bürste sich niemanb mehr ohne Licht ober Laterne auf der Straße blicken lassen. Die Nacht war verrufen und ein Nachtlnanbler verbächtig. Er mußte im Parabiese (Gefängnis), wohin er von der Nachtwache gebracht würde, am andern Tage ein langes Verhör vor feiner Entlassung aushalten. Nur Aerzte, ober wer sich ausweisen konnte, bürste ruhig seines Weges ziehen.
Kleidermode: Besonbers ergötzlich schilbert Stolle bic der-
schwenberischen Kleibennobcn der bantaligen Zeit. Im Jahre 1410 trugen die Männer noch vorn zugeknöpfte Röcke mit gestickten Aer-meln. Einige trugen auch Barchentjoppen, niemanb aber lange Hofen, sonbern jeberrnann halblange, die am Knie zugebunben waren, und barüber einen Mantel ohne Schnürwerk. Die Frauen trugen Röcke mit Kragen, die bis zum Halse hinaufreichten, und Schuhe ohne Schäfte. Die Mäbchen trugen das Haar züchtig in Zöpfen, mit wenig Bänbern burchflochten. Auch trug man in jenen Zeiten noch die schon im 14. Jahrhundert üblichen Schnabelschuhe, die aber im 15. Jahrhundert spitz und säst ellenlang waren. — Plötzlich, zwischen 1480 und 1490, gab man sie auf, ging aber ins Gegenteil über, nämlich zu breiten, fast entenschnabelförmigen,
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des. Dazu kam für Erfurt noch ein Nachlassen des Handels und eine zu wenig sparsame Hauswirtschaft des Rates, der trotz der ungünstige Lage der Stadt noch teure Feste feierte (f. Nr. 36). 1509 betrug die Schuldenlast der Stadt annähernd 600 000 Gulden, eine für damals geradezu gewaltige Summe, welche fast die ganze Einnahme als Zins an 509 Gläubiger verschlang. Es kam soweit, daß sich kein Bürger mehr ohne Gefahr für seine persönliche Freiheit in einer benachbarten Stadt sehen lassen durfte; denn nach der Sitte der damaligen Zeit suchte der Gläubiger sich der Person einzelner Bürger zu sichern, um Zahlung der Zinsen zu erlangen. Zwar versuchte der Rat durch alle möglichen Mittel, der dringendsten Not abzuhelfen; so schickte er z. B. seinen Vertretern wiederholt Füßchen Bier, um beschwichtigend auf die Gläubiger einwirken zu lassen. Doch sein Tun war vergebens. Die kleinen Mittel versagten. Er sah sich gezwungen, dem Vorschlage eines Mitgliedes zu folgen und ein Amt zu versetzen: Ka--pellendorf wurde für 8000 Gulden an Kursachsen abgegeben.
Das tolle Jahr: Waren vorher die Bürger schon erbittert
gewesen, so gab dieser Schritt, als er bekannt wurde, das Zeichen zur allgemeinen Empörung. Um sie zu dämpfen, beschloß der Rat, nachdem er vergeblich mit einigen ihm freundlich gesinnten Bürgern und den Vormunden der Viertel und Handwerke geredet hatte, der Bürgerschaft die Lage der Sache zu eröffnen. Er berief darum auf den 8. Juni 1509, den Tag nach dem Fronleichnamsfeste, die Vormundei) aufs Rathaus. Doch erschienen mit ihnen wohl an 100 andere Personen, meist Angehörige des kleinen Hand. Werks und der Vorstädte und verlangten als erstes eine Vertretung im Rat. Außerdem forderten sie das Recht, die Eyriaks-bnrg und die Mauern und Tore der Stadt zu besetzen; ferner begehrten sie freies Versammlungsrecht und die Befugnis, Aufsicht zu üben und die Rechnungen zu prüfen. Wohl oder übel mußte der Rat die Forderungen bewilligen. Er bestellte aber die Vormunde der Viertel und Handwerke auf den folgenden Tag noch einmal allein aufs Rathaus. Doch die inzwischen von der Gemeine „Erwählten" erschienen mit, um deren Recht zu fordern. Es kam zu einer stürmischen Auseinandersetzung. Unter lautem
s* Stadt war eingeteilt in 4 Stadtviertel: Mariae, Andreae, Johannis
und -Jitit- ^edes Viertel bestand wieder aus mehreren Spezialgemeinden (Pfarren) Sie waren die unterste Einheit der städtischen Verwaltung. An ihrer Spitze standen em Ober- und em Unterpfarrhauptmann als Vormunde und ein Kollegium r’0i Jevren' äufstwtnengefefct aus den früheren Hauptleuten, die wiederum jährlich aus ihrer Mitte die Vormunde wählten. — Auch die Zünfte hatten zwei "^ormunde; außerdem standen ein Aeltestenkollegium und eine Aufsichtsbehörde, dre Ucntmanner, an ihrer Spitze. — Je ein Vormund der Viertel und der Zünfte ••Lrln ' der das Jahr zuvor gesessen hatte, gewählt; selbstverständlich wählte man nur einen, der von den Vierteln und Handwerken zuvor rm Rate gesessen hatte. Nur die Schmiede hatten das Recht', beide Vormunde frei zu wagten.
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Extrahierte Personennamen: Mariae Andreae Johannis
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Toben verlangten sie von dem zumeist gehaßten Mitgliede des Rates, von dem stolzen Obervierherrn Heinrich Kellner, Rechenschaft. Auch beschuldigten sie ihn, ohne Wissen des Rats und der Gemeine das Schloß und Amt Kapellendorf verkauft zu haben. Das war für den Stolzen zu viel. Im höchsten Zorn sprang er auf, schlug an seine Brust und rief mit lauter Stimme: „Hie stehet die Gemeine!" (Rathaussaalbild). Das Wort entfesselte einen wahren Sturm von Raserei. Selbst die Gemäßigten forderten seine augenblickliche Verhaftung, und den Vierherren blieb nichts anderes übrig, als den Volkswillen auszuführen. Von Stadtknechten geleitet, wankte der eben noch so Gewaltige als gebrochener Mann seinem Hause (Regierungsstraße 64) zu, nachdem er zuvor alle Schlüssel abgegeben hatte. Damit hatte die Erfurter Revolution ihren Anfang ge-
nommen. In den nun folgenden Wirren des „tollen Jahres" versuchten Mainz und Sachsen der aufrührerischen Bewegung eine Wendung zu geben, die ihnen günstig war. Dabei hielt es der
Kirchenfürst mit den Unzufriedenen aus dem niederen Volk, während Sachsen durch den Rat sein Ziel zu erreichen suchte. —
Gegen Ende des Jahres vollzog das Volk den Bruch mit der Vergangenheit. Die alte Verfassung wurde abgeschasst und eine neue angenommen. Auch wurde ein völlig mainzifch gesinnter Rat gewählt, von dessen Mitgliedern nicht ein einziges mit den alten etwas zu tun hatte. Dieser neue Rat mußte alle den Bürgern lästigen Abgaben aufheben, wodurch man sich freilich der Mittel zur Bezahlung der Schulden beraubte. Selbst der Kaiser erließ, gewonnen vom Erzbischos, am 28. Januar 1510 aus Innsbruck einen Auftrag, in dem die Erfurter angehalten wurden, Mainz unbedingt Rechnung von der bisherigen Stadtverwaltung zu legen; außerdem untersagte er alle Vergewaltigungen der Stadt und entbot die Beteiligten auf den Reichstag nach Augsburg. Auch eine neue Eidesformel^) für die Huldigung wurde durch Mainz festgesetzt. In ihr wurde der Erzbischof als „rechter Erb-herr" (schon Bedingung des Friedens von Amorbach 1483) anerkannt, während der Rat versprach, den „Bürgern, reichen und armen, getreu und hold sein zu sollen und zu wollen."
So hatte Mainz wohl alles erreicht, was es wollte; aber seine Erfolge hatten Sachsens Unzufriedenheit aufs höchste gesteigert. Infolgedessen nahm die Fehde, die sich um Erfurts willen allmählich zwischen den beiden entwickelt hatte, eine immer größere Ausdehnung an. Ungeachtet des Friedensgebotes des Augsburger Reichstagsabschiedes vom 23. Mai 1510 wurden säch
l) Wir globen und sweren, dass wir vnserm gnedigsten Herrn, dem Erzbischof zu Mentz, vnserm rechten Erbherrn, vnserm Herrn dem Greuen unserm Herrn dem Vitzthum, der Stadt Erfurt und den Burgern, reichen und armen, getrewe und holt sein sollen und wollen, Ire recht behalten, ohne alle vbel list, also ferre als wir das wissen und vermögen und den Rat helen (geheim halten), als wir zv recht sollen das vns gott helff und alle heiligen.
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_Kellner Heinrich